Mit dem Hund nach Großbritannien, nach Schweden oder Malta: Bisher waren das die Länder innerhalb der EU, die besondere Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen vorgegeben haben. Eine mehrmonatige Vorbereitungszeit war bisher nötig.
Die Regelungen haben sich zum 1. Januar 2012 geändert. Großes Aufatmen für alle diejenigen, die in diese Länder reisen und ihren Hund mitnehmen möchten: Für die Einreise nach Großbritannien oder Malta entfallen zukünftig die Blutentnahme, Antikörperbestimmung (Tollwut) und die bisher vorgeschriebene sechsmonatige Wartezeit ab dem Tag der Blutabnahme.
Für die Einreise nach Großbritannien ist es dennoch wichtig, sich frühzeitig mit der Tierarztpraxis in Verbindung zu setzen. Denn: Weiterhin sind eine gültige Tollwutimpfung, eine Kennzeichnung per Mikrochip und der EU-Heimtierausweis erforderlich. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage und höchstens entsprechend der Herstellerangeben alt sein. Eine Zeckenbehandlung entfällt. Eine Bandwurmbehandlung sollte nach europäischem Standard durchgeführt sein. Sicherheitshalber innerhalb von 24- 48 Stunden vor der Einreise.
Ab dem 1. Januar 2012 gelten auch in Schweden keine Sonderbestimmungen mehr, sondern die regulären Einreisebestimmungen für EU-Mitgliedsstaaten. Dazu gehören der EU-Heimtierausweis, der Mikrochip und der gültige Tollwutschutz. Das Team Ihrer Tierarztpraxis sowie das Konsulat des jeweiligen Landes, in das Sie mit Ihrem Tier einreisen möchten, informieren Sie umfassend über die aktuellen Einreisebestimmungen.
© www.presse-punkt.de